Rechtliches
Yellowcamper Burgdorf AG
(inkl. Marken Aventara & Campable)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen der Yellowcamper Burgdorf AG (nachfolgend «YC»).
Die Marken Aventara und Campable sind Marken der YC. Sämtliche unter diesen Marken angebotenen Produkte und Dienstleistungen unterliegen ebenfalls diesen AGB, sofern nicht ausdrücklich anders geregelt.
Die Yellowcamper Burgdorf AG ist die Rechtsnachfolgerin der Yellowcamper AG.
Für die Vermietung von Fahrzeugen und Zubehör gelten ergänzende bzw. separate Mietbedingungen.
YC behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Version.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
Das Angebot richtet sich ausschliesslich an Kunden mit Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein. Lieferungen erfolgen ausschliesslich an Adressen in diesen Ländern.
Abbildungen (Fotos, Renderings, Visualisierungen etc.) dienen ausschliesslich der Illustration und sind unverbindlich. Abweichungen bleiben vorbehalten.
Massgeblich für Umfang und Ausführung ist die Auftragsbestätigung.
Nicht wesentliche und zumutbare Änderungen hinsichtlich Form, Farbe, Funktion oder Lieferumfang bleiben vorbehalten.
Technische Angaben sind als Richtwerte zu verstehen.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben sämtliche gelieferten Waren sowie verbaute Komponenten im Eigentum der YC.
Der Kunde ist nicht berechtigt, darüber zu verfügen. YC ist berechtigt, einen Eigentumsvorbehalt eintragen zu lassen.
Komplettfahrzeuge dürfen ab einem Kilometerstand von mehr als 250 km nicht als «Neufahrzeug» oder vergleichbar weiterverkauft werden.
Ausnahmen liegen im alleinigen Ermessen der YC.
Alle Angaben zur Verfügbarkeit sind unverbindlich und können sich bis zum Vertragsabschluss ändern.
Offerten gelten als Angebot, vorbehaltlich Verfügbarkeit.
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde die schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail) erhält.
YC bestätigt den Auftrag per E-Mail und stellt die Rechnung.
Änderungen sind frühzeitig mitzuteilen. YC kann Termine und Preise anpassen oder Änderungen ablehnen.
Der Rechnungsbetrag ist vor Übergabe oder Lieferung vollständig zu begleichen.
Abweichungen bedürfen der Schriftform.
Termine erfolgen unter Berücksichtigung der Materialverfügbarkeit.
Bei mehr als 3 Monaten zwischen Auftrag und Produktionsbeginn können Materialpreissteigerungen von über 10 % weiterverrechnet werden.
Ansprüche wegen Lieferverzug entstehen erst nach schriftlicher Mahnung und Nachfrist von 30 Tagen.
Bei unverschuldetem Verzug (z. B. höhere Gewalt, Lieferengpässe) sind Ansprüche ausgeschlossen.
Bei Zahlungsverzug oder Nichtannahme kann YC:
- am Vertrag festhalten und Schadenersatz verlangen
- vom Vertrag zurücktreten
- pauschal 15 % des Auftragswertes verlangen
Die Gefahr geht mit Übergabe auf den Kunden über.
Für Schäden während des Aufenthalts bei YC, die nicht von YC verursacht wurden, wird keine Haftung übernommen.
YC arbeitet nach branchenüblichen Qualitätsstandards und geltenden technischen Vorschriften.
Technisch notwendige Änderungen gelten nicht als Mangel.
Die gesetzliche Gewährleistung wird – soweit zulässig – ausgeschlossen.
2 Jahre Garantie auf eigene Arbeiten (Material- und Konstruktionsfehler).
Es gilt ausschliesslich die Herstellergarantie.
Mängel sind unverzüglich zu melden.
Transport- und Nebenkosten trägt der Kunde.
Keine Garantie bei unsachgemässer Nutzung, Fremdeingriffen, Verschleiss oder höherer Gewalt.
Folgeschäden sind ausgeschlossen.
Bei nicht behebbaren Mängeln kann der Preis reduziert oder der Vertrag aufgehoben werden.
Nachbesserungen verlängern die Garantiefrist nicht.
Ein Rückgaberecht besteht grundsätzlich nicht.
YC vermietet im Rahmen der Marke Campable Fahrzeuge im Auftrag Dritter, insbesondere der Schweizerische Stiftung für das cerebral gelähmte Kind (nachfolgend «Stiftung Cerebral»).
YC übernimmt die operative Abwicklung (Übergabe, Rücknahme, Reinigung, Wartung), ist jedoch nicht Eigentümerin der Fahrzeuge.
Der Mietvertrag kommt grundsätzlich zwischen dem Kunden und der Eigentümerin des Fahrzeugs zustande.
YC haftet nur für Schäden aus eigenem grobfahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten.
Für Nutzung, Fahrzeugzustand und Betrieb gelten die jeweiligen Mietbedingungen.
Separate Mietbedingungen und Regelungen der Eigentümerin gehen diesen AGB vor.
Es besteht keine Garantie für jederzeitige Verfügbarkeit oder Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge.
Es gilt die aktuelle Datenschutzerklärung der YC.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist Burgdorf (BE). YC kann alternativ am Sitz des Kunden klagen.
Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.